Aktuelle Informationen zum FOS-Praktikum

lt. Schrei­ben des HKM vom 31.03.2021

Mit Schrei­ben der Kul­tus­be­hör­de vom 03.02.2021 wur­de die Betriebs­prak­ti­ka bis zum Beginn der Oster­fe­ri­en (01.04.2021) aus­ge­setzt.
Gleich­zei­tig bleibt das erfolg­reich abge­schlos­se­ne, gelenk­te Prak­ti­kum zum Erwerb der Fach­hoch­schul­rei­fe in der Fach­ober­schu­le, A‑Form nach wie vor für die Ver­set­zung in den zwei­ten Aus­bil­dungs­ab­schnitt not­wen­dig. 
Durch die Coro­na-Situa­ti­on kön­nen die Erfor­der­nis­se lt. Ver­ord­nung zur Fach­ober­schu­le (VOFOS) teil­wei­se nicht voll­um­fäng­lich erfüllt wer­den, sodass der Mini­mal-Umfang nun für das Schul­jahr 2020/2021 auf 500 Zeit­stun­den redu­ziert wurden.

Die aktu­ell noch feh­len­den Zei­ten kön­nen nach indi­vi­du­el­ler Ver­ein­ba­rung zwi­schen Prak­ti­kums­be­trieb, Praktikant/in und deren Erzie­hungs­be­rech­tig­ten (bei Min­der­jäh­ri­gen) sowie Zustim­mung der Schu­le abge­ar­bei­tet wer­den.
Die Zeit des Ab- bzw. Nach­ar­bei­tens schließt aus­drück­lich auch die Zeit der Som­mer­fe­ri­en 2021 mit ein, 
d.h. not­falls kann die Zulas­sung zum zwei­ten Aus­bil­dungs­ab­schnitt bis zum ers­ten Unter­richts­tag des Schul­jah­res 2021/2022 (30.08.2021) aus­ge­setzt werden.

Schü­le­rin­nen und Schü­ler, die abseh­bar und begrün­det
- nicht bis Ende Schul­jah­res 2020/2021 (16.07.2021) bzw.
- trotz der oben beschrie­be­nen Mög­lich­keit des Nach­ho­lens feh­len­der Prak­ti­kums­zei­ten das gelenk­te 
  Prak­ti­kum im redu­zier­ten Umfang von 500 Zeit­stun­den nicht erfül­len kön­nen, 
bespre­chen die Situa­ti­on bit­te ihrem/ihrer Praktikumsbetreuer/in sowie den Klas­sen­leh­rer­kräf­ten, um Hand­lungs­al­ter­na­ti­ven zu finden.