Noch freie Studienplätze an der Fachschule für Technik – Bewerben Sie sich jetzt!

In den Fach­be­rei­chen Karos­se­rie- und Fahr­zeug­tech­nik, Farb- und Lack­tech­nik sowie Tech­ni­sche Betriebs­wirt­schaft sind für den Stu­di­en­start im August 2020 noch Stu­di­en­plät­ze frei. 

Karos­se­rie- und Fahr­zeug­tech­nik sowie Farb- und Lack­tech­nik bie­ten wir in Voll­zeit­form an. 

Das drei­se­mes­tri­ge Ergän­zungs­stu­di­um »Tech­ni­sche Betriebs­wirt­schaft«, das auf den Abschluss Staat­lich geprüfte/r Techniker/in den Fach­rich­tun­gen Maschi­nen- und Elek­tro­tech­nik auf­baut, bie­tet die Fer­di­nand-Braun-Schu­le in Teil­zeit­form an. 

Die Fach­schu­le für Tech­nik dient der Auf­stiegs­qua­li­fi­ka­ti­on zum »Staat­lich geprüf­ten Techniker/in«. Die Wei­ter­bil­dung qua­li­fi­ziert Fach­kräf­te mit geeig­ne­ter Berufs­aus­bil­dung und Berufs­er­fah­rung zur Über­nah­me von Auf­ga­ben im mitt­le­ren Funk­ti­ons­be­reich in Indus­trie und Hand­werk. Techniker/innen sind in den Unter­neh­mens­be­rei­chen Gestal­tung, Kon­struk­ti­on, Fer­ti­gung, Qua­li­täts­kon­trol­le, Ser­vice, Bera­tung, Aus­bil­dung, Betriebs­or­ga­ni­sa­ti­on und Geschäfts­füh­rung tätig oder gehen in die Selbst­stän­dig­keit und füh­ren ihren eige­nen Betrieb.

Der Staat­lich geprüf­te Tech­ni­ker ist gemein­sam mit dem Bache­lor auf Stu­fe 6 des deut­schen Qua­li­fi­ka­ti­ons­rah­mens DQR ver­or­tet und ist berech­tigt, das Stu­di­um an einer Hoch­schu­le bzw. einer Uni­ver­si­tät aufzunehmen. 

Die Aus­bil­dung zum »Staat­lich geprüf­ten Techniker/in« dau­ert in Voll­zeit­form vier Semes­ter, d.h. zwei Schul­jah­re. Die Auf­nah­me in die Voll­zeit­form setzt eine ein­jäh­ri­ge ein­schlä­gi­ge Berufs­tä­tig­keit voraus.

Der Staat unter­stützt die Stu­die­ren­den der Fach­schu­le für Tech­nik finan­zi­ell mit dem Auf­stiegs­fort­bil­dungs­för­de­rungs­ge­setz (AFBG), dem soge­nann­ten »Meis­ter-BAföG«. Es ist wird unab­hän­gig vom Alter des Bezie­hers und vom Ein­kom­men und Ver­mö­gen der Eltern zwei Jah­re gewährt. Ab August 2020 wird die monat­li­che Unter­halts­leis­tung zu 100% als Zuschuss (ca. 850 € für Allein­ste­hen­de) ohne Kre­dit­an­teil gezahlt. Eltern von Stu­die­ren­den der Voll­zeit­form bekom­men für ihre Toch­ter bzw. ihren Sohn bis ein­schließ­lich des 25. Lebens­jah­res der Toch­ter bzw. des Soh­nes wie­der Kin­der­geld. Eben­falls sind die Stu­die­ren­den wie­der bei ihren Eltern kran­ken­ver­si­chert. Die BAföG-Leis­tung, Kin­der­geld und die Ent­las­tung bei der Kran­ken­ver­si­che­rung erlau­ben dem Stu­die­ren­den an der Fach­schu­le für Tech­nik die Füh­rung eines eige­nen Haushaltes.

Detail­lier­te Infor­ma­tio­nen zu den ver­schie­de­nen Fach­rich­tun­gen, finan­zi­el­len För­der­mög­lich­kei­ten und zu den Bewer­bungs­mo­da­li­tä­ten fin­den Sie auf die­ser Web­site unter >Schul­for­men > Fach­schu­le für Technik.

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