Unterrichtsorganisation ab 07.06.2021 (bei anhaltender Inzidenz unter 50)

Da stark damit zu rech­nen ist, dass die Inzi­denz im Land­kreis Ful­da anhal­tend unter 50 blei­ben wird (heu­te den 2. Tag unter 20), hat das Staat­li­che Schul­amt nach Abstim­mung mit der Gesund­heits­be­hör­de mit­ge­teilt, dass wir am Mon­tag, dem 07.06.2021 die Bun­des­not­brem­se ver­las­sen und in die Stu­fe 2 des Hes­si­schen 2‑Stu­fen-Plans wech­seln dürfen.

Kon­kret gel­ten dann die fol­gen­den Regelungen:

  • Auch die Jahr­gangs­stu­fen ab Jahr­gangs­stu­fe 7 keh­ren in den täg­li­chen Prä­senz­un­ter­richt (ein­ge­schränk­ter Regel­be­trieb (*)) zurück. 
    Das heißt, alle Jahr­gangs­stu­fen von 1 bis 13 befin­den sich wie­der im Präsenzunterricht.
  • Es besteht nach wie vor eine Test­pflicht zwei­mal pro Woche für alle.

(*) Hygie­ne­vor­ga­ben sind hier­bei u.a.:

  • Abstand von 1,5 Metern auch im Gebäude,
  • Mund-Nase-Bede­ckung im Unter­richt (FFP2-Mas­ke oder medi­zi­ni­sche Maske)
  • Ein­hal­tung des Abstands­ge­bots zwi­schen Lehr­kraft und Lerngruppe
  • regel­mä­ßi­ges Stoßlüften

Vor der Durch­füh­rung der Selbst­tes­tun­gen müs­sen von den zurück­keh­ren­den Schü­le­rin­nen und Schü­lern bzw. deren Erzie­hungs­be­rech­tig­ten eben­falls die Ein­ver­ständ­nis­er­klä­run­gen (s. Anla­ge) vor­lie­gen; mög­lichst spä­tes­tens am 07.06.2021 zum Schul­be­ginn, damit sinn­vol­ler­wei­se auch am ers­ten Schul­be­suchs­tag eine flä­chen­de­cken­de Tes­tung durch­ge­führt wer­den kann.