Nutzungsordnung der IT-Einrichtung

Durch die Nut­zung der IT-Ein­rich­tun­gen der Schu­le und des Inter­nets als Lehr- und Lern­mit­tel erge­ben sich viel­fäl­ti­ge Mög­lich­kei­ten, päd­ago­gisch wert­vol­le Infor­ma­tio­nen abzurufen.

Es besteht jedoch inso­weit auch stets die Gefahr, dass Schüler/Schülerinnen Zugriff auf Inhal­te erlan­gen, die ihnen nicht zur Ver­fü­gung ste­hen sol­len. Wei­ter­hin ermög­licht das Inter­net den Schü­lern / Schü­le­rin­nen, eige­ne Inhal­te welt­weit zu verbreiten.

Die nach­fol­gen­den Rege­lun­gen gel­ten daher für die Benut- zung der schu­li­schen IT-Ein­rich­tun­gen (päd­ago­gi­sches Schü- ler­netz­werk), wie bspw. PC, Lap­top, mobi­le Devices (Tablet) und des Inter­net­zu­gangs im Rah­men des Unter­richts und zur Fes­ti­gung der Medi­en­kom­pe­tenz außer­halb des Unter­richts. Eine Nut­zung der vor­ge­nann­ten IT-Ein­rich­tun­gen ist dabei nur für schu­li­sche Zwe­cke statt­haft. Sie gilt nicht für eine rech­ner­ge­stütz­te Schul­ver­wal­tung (Ver­wal­tungs­netz).

Wei­sungs­be­fugt sind die unter­richts­durch­füh­ren­den Lehr­kräf­te bzw. von der Schul­lei­tung beauf­trag­te Aufsichtspersonen.