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Aufstiegsfortbildung zum/zur staatlich geprüften Techniker/in
Karosserie- und Fahrzeugtechniker nehmen sowohl im Handwerk als auch in der Industrie viele unterschiedliche Aufgaben wahr und werden fast im gesamten Geschäftsprozess eingesetzt. Sie entwickeln, planen, projektieren und konstruieren Fahrzeuge, Baugruppen und Bauteile mit Hilfe modernster Konstruktionssoftware, übernehmen hierfür zusätzlich die Arbeitsvorbereitung und das Qualitätsmanagement und sind im Einkauf für den Zukauf von Material und Zulieferteilen verantwortlich oder sind im Vertrieb tätig. Techniker übernehmen aber nicht nur administrative Aufgaben im mittleren Management sondern sind auch in der Lage theoretische und praktische Tätigkeiten auszuführen, die über dem Niveau des Facharbeiters liegen. Hierbei kann der staatlich geprüfte Techniker die Funktion eines Projekt- oder Abteilungsleiters einnehmen. Daneben ist der staatlich geprüfte Techniker oft verantwortlich für die Aus- und Fortbildungsmaßnahmen im Unternehmen.
Ziel der Weiterbildung zum staatlich geprüften Techniker ist es, Fachkräfte mit beruflicher Erfahrung zu befähigen, die aufgeführten Tätigkeiten selbständig zu lösen. Die Lehrpläne der Aufstiegsfortbildung bauen auf den Kenntnissen und Fähigkeiten der beruflichen Erstausbildung sowie den Erfahrungen der beruflichen Tätigkeit auf und orientieren sich eng an der betrieblichen Praxis. Neben vertieftem beruflichen Fachwissen werden auch Kompetenzen im Bereich Projektmanagement, Arbeiten im Team, Orientierung an Kundenbedürfnissen sowie effektive und kostenbewusste Gestaltung von betrieblichen Prozessen erworben.
Die Laborgebühren (ABl 04/2016, S. 72) für alle vier Semester betragen einmalig 200,00 €. Mit Beginn des vorletzten Semesters fällt dann nochmal ein Umlagenbeitrag für die Finanzierung der Projektarbeiten an (siehe § 2(4) Nr. 4 LernMFV). Dieser Umlagenbeitrag wird nach Abstimmung mit der Studierendenvertretung von allen Studierenden erhoben. Erfahrungs-gemäß liegt der Umlagenbeitrag bei ca. 100 €. Bricht ein Studierender das Studium ab, so erhält er für die nicht besuchten Semester die geleisteten Gebühren zurück.
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