Maschinentechnik – SP Maschinenbau

Stun­den­ta­fel  â€¢  Lern­in­hal­te  â€¢  Anmel­dung

Aufstiegsfortbildung zum/zur staatlich geprüften Techniker/in
Schwerpunkt Maschinenbau

Maschi­nen­bau­tech­ni­ker neh­men sowohl im Hand­werk als auch in der Indus­trie vie­le unter­schied­li­che Auf­ga­ben wahr und wer­den fast im gesam­ten Geschäfts­pro­zess ein­ge­setzt. Sie ent­wi­ckeln kon­struk­ti­ve und auto­ma­ti­sie­rungs­tech­ni­sche Lösun­gen für Maschi­nen und Anla­gen, über­neh­men hier­für die Arbeits­vor­be­rei­tung und das Qua­li­täts­ma­nage­ment, küm­mern sich im Ein­kauf um den Zukauf von Mate­ri­al und Zulie­fer­tei­len oder sind im Ver­trieb tätig.

Tech­ni­ker über­neh­men aber nicht nur admi­nis­tra­ti­ve Auf­ga­ben im mitt­le­ren Manage­ment son­dern sind auch in der Lage theo­re­ti­sche und prak­ti­sche Tätig­kei­ten aus­zu­füh­ren, die über dem Niveau des Fach­ar­bei­ters lie­gen. Hier­bei kann der staat­lich geprüf­te Tech­ni­ker die Funk­ti­on eines Pro­jekt- oder Abtei­lungs­lei­ters ein­neh­men. Dane­ben ist der staat­lich geprüf­te Tech­ni­ker oft ver­ant­wort­lich für die Aus- und Fort­bil­dungs­maß­nah­men im Unternehmen.

Ziel der Wei­ter­bil­dung zum staat­lich geprüf­ten Tech­ni­ker ist es, Fach­kräf­te mit beruf­li­cher Erfah­rung zu befä­hi­gen, die auf­ge­führ­ten Tätig­kei­ten selb­stän­dig zu lösen. Die Lehr­plä­ne der Auf­stiegs­fort­bil­dung bau­en auf den Kennt­nis­sen und Fähig­kei­ten der beruf­li­chen Erst­aus­bil­dung sowie den Erfah­run­gen der beruf­li­chen Tätig­keit auf und ori­en­tie­ren sich eng an der betrieb­li­chen Pra­xis. Neben ver­tief­tem beruf­li­chen Fach­wis­sen wer­den auch Kom­pe­ten­zen im Bereich Pro­jekt­ma­nage­ment, Arbei­ten im Team, Ori­en­tie­rung an Kun­den­be­dürf­nis­sen sowie effek­ti­ve und kos­ten­be­wuss­te Gestal­tung von betrieb­li­chen Pro­zes­sen erworben.

Die Labor­ge­büh­ren (ABl 04/2016, S. 72) für alle vier Semes­ter der Voll­zeit­form betra­gen ein­ma­lig 200,00 € und für die sie­ben Semes­ter in Teil­zeit­form ein­ma­lig 350,00 €. Mit Beginn des vor­letz­ten Semes­ters fällt dann noch­mal ein Umla­gen­bei­trag für die Finan­zie­rung der Pro­jekt­ar­bei­ten an (sie­he § 2(4) Nr. 4 LernMFV). Die­ser Umla­gen­bei­trag wird nach Abstim­mung mit der Stu­die­ren­den­ver­tre­tung von allen Stu­die­ren­den erho­ben. Erfah­rungs­ge­mäß liegt der Umla­gen­bei­trag bei ca. 100 €. Bricht ein Stu­die­ren­der das Stu­di­um ab, so erhält er für die nicht besuch­ten Semes­ter die geleis­te­ten Gebüh­ren zurück.

Hier gelan­gen Sie zum Down­load der Anmeldeformulare