Fachschule für Technik

Auto­ma­ti­sie­rungs­tech­nikElek­tro­tech­nikFarb- und Lack­tech­nikKaros­se­rie- und Fahr­zeug­tech­nikMaschi­nen­bauTech­ni­sche Betriebswirtschaft

Geht es Ihnen auch so? Zwar macht Ihnen der Beruf Spaß, aber Sie kön­nen sich vor­stel­len, sich noch wei­ter zu ent­wi­ckeln: Techniker/in oder Meister/in zu wer­den. Damit lie­ße sich nicht nur mehr ver­die­nen, son­dern Ihre tech­ni­sche Bega­bung und Ihre Inter­es­sen könn­ten bes­ser genutzt wer­den. Und Sie sind noch jung und möch­ten die nächs­ten Jahr­zehn­te beruf­lich nicht auf der Stel­le treten.

Die Fach­schu­le für Tech­nik bie­tet Ihnen genau hier­zu die Chan­ce. Sie kön­nen sich in den Fach­rich­tun­gen Automatisierungs‑, Maschi­nen- und Elektro‑, Farb-und Lack­tech­nik sowie in der Fach­rich­tung Karos­se­rie- und Fahr­zeug­tech­nik zum »staat­lich geprüf­ten Tech­ni­ker« qua­li­fi­zie­ren. In der Fach­rich­tung Farb- und Lack­tech­nik zusätz­lich par­al­lel den Titel »Meis­ter im Hand­werk« erwer­ben. Grund­sätz­lich gilt: Staat­lich geprüf­te Tech­ni­ker kön­nen sich auf Antrag ohne wei­te­re Prü­fung in die Hand­werks­rol­le ein­tra­gen las­sen und sind damit berech­tigt ein zulas­sungs­pflich­ti­ges Hand­werks­un­ter­neh­men zu füh­ren (sie­he Hand­werks­ord­nung § 1, 1 und § 7, 2). Mit dem Titel »Staat­lich geprüf­ter Tech­ni­ker« sind Sie berech­tigt, an jeder Hoch­schu­le in Deutsch­land zu stu­die­ren, denn der Abschluss ist der all­ge­mei­nen Hoch­schul­rei­fe gleichwertig.

Nun wer­den Sie ein­wen­den, dass eine sol­che Wei­ter­bil­dung Sie Zeit und Geld kos­tet. Doch die Inves­ti­ti­on in die zwei­jäh­ri­ge Wei­ter­bil­dung zum Tech­ni­ker amor­ti­siert sich sehr schnell, schnel­ler als für Aka­de­mi­ker, die ein mehr­jäh­ri­ges Stu­di­um an einer Hoch­schu­le oder Uni­ver­si­tät absol­vie­ren. Kei­ne ande­re Wei­ter­bil­dung bringt eine so hohe mate­ri­el­le Ren­di­te wie die Tech­ni­ker­aus­bil­dung – von der Ren­di­te per­sön­li­cher Zufrie­den­heit ganz zu schweigen.

Fer­ner unter­stützt Sie der Staat finan­zi­ell mit dem soge­nann­ten »Meis­ter-BAföG«. Es ist wird unab­hän­gig vom Alter des Bezie­hers und vom Ein­kom­men und Ver­mö­gen der Eltern gewährt. Ab August 2020 wird die monat­li­che Unter­halts­leis­tung zu 100% als Zuschuss ohne Kre­dit­an­teil gezahlt. Es erlaubt Ihnen die Füh­rung eines eige­nen Haus­hal­tes wäh­rend des Studiums.

Die Semes­ter­ge­büh­ren für alle vier Semes­ter der Voll­zeit­form betra­gen ins­ge­samt 200 €, für die sie­ben Semes­ter der Teil­zeit­form 350 €. Im vor­letz­ten Semes­ter fällt dann noch­mals eine ein­ma­li­ge Pro­jekt­pau­scha­le von 100 € an. Stu­die­re­de, die die Tech­ni­ker­aus­bil­dung abbre­chen bekom­men für alle nicht besuch­ten Semes­ter antei­lig die Stu­di­en­ge­büh­ren zurückerstattet.