Organisation

Fachschule für Technik

…bil­det zum staat­lich geprüf­ten Techniker/in aus

Fach­be­reich Tech­nikVoll­zeit
August
Teil­zeit
Februar
Fach­rich­tungSchwer­punkt  
Auto­ma­ti­sie­rungs­tech­nik3,5 Jah­re
7 Semester
Elek­tro­tech­nikEner­gie­tech­nik und 
Prozessautomatisierung
2 Jah­re
4 Semester
3,5 Jah­re
7 Semester
Farb- u. Lacktechnik2 Jah­re
4 Semester
 
Karos­se­rie- und Fahrzeugtechnik2 Jah­re
4 Semester
 
Maschi­nen­tech­nik Maschinenbau2 Jah­re
4 Semester
3,5 Jah­re
7 Semester
Tech­ni­sche Betriebswirtschaft2‑semestriges Ergän­zungs­stu­di­um für Absol­ven­ten aller tech­ni­schen Fach­rich­tun­gen, die in Hes­sen ange­bo­ten werden1 Jah­re
2 Semester
Beginn im August

Die Aus­bil­dung zum »Staat­lich geprüf­ten Techniker/in« dau­ert in Voll­zeit (VZ)  vier Semes­ter, in Teil­zeit­form (TZ) sie­ben Semes­ter. Das Ergän­zungs­stu­di­um »Tech­ni­sche Betriebs­wirt­schaft« setzt den Abschluss einer Aus­bil­dung an einer zwei­jäh­ri­gen Fach­schu­le für Tech­nik unab­hän­ging von einer Fach­rich­tung vor­aus und dau­ert zwei Semes­ter in Teil­zeit­form (TZ).

Voll­zeit:  Die Aus­bil­dung zum/zur Staat­lich geprüf­ten Techniker/in ist nach 12 Mona­ten Fach­ar­bei­ter- oder Gesel­len­zeit mög­lich.
Teil­zeit: Die Aus­bil­dung zum/zur Staat­lich geprüf­ten Techniker/in ist sofort nach der Fach­ar­bei­ter- oder Gesel­len­prü­fung mög­lich. Der Unter­richt fin­det Diens­tag­abends und Don­ners­tag­abends sowie Sams­tag­vor­mit­tags statt.

Voll­zeit beginnt mit dem Schul­jah­res­be­ginn nach den Som­mer­fe­ri­en.
Teil­zeit beginnt mit Beginn des zwei­ten Schul­halb­jah­res.
Tech­ni­sche Betriebs­wirt­schaft beginnt mit dem Schu­jahrs­be­ginn nach den Sommerfreien.

Das Fach­schul­stu­di­um an der Fer­di­nand-Braun-Schu­le wird ent­spre­chend den Richt­li­ni­en des Hes­si­schen Kul­tus­mi­nis­ters orga­ni­siert. Sie arbei­tet mit der Wirt­schaft, der Indus­trie und dem Hand­werk part­ner­schaft­lich zusam­men. Die Aus­bil­dung glie­dert sich in bei­den Orga­ni­sa­ti­ons­for­men in zwei Aus­bil­dungs­ab­schnit­te. Ein Aus­bil­dungs­ab­schnitt in Voll­zeit­form dau­ert jeweils zwei Semes­ter. Der ers­te Aus­bil­dungs­ab­schnitt in Teil­zeit­form dau­ert vier Semes­ter der zwei­te Aus­bil­dungs­ab­schnitt dau­ert drei Semes­ter. Ein Wech­sel von der Teil­zeit­form in die Voll­zeit­form und umge­kehrt ist mög­lich. Er kann grund­sätz­lich aber nur nach dem ers­ten Aus­bil­dungs­ab­schnitt erfolgen.