Staatlich geprüfte/r Techniker/in

Die Fach­schu­le für Farb- und Lack­tech­nik, Elek­tro­tech­nik, Maschi­nen­tech­nik, Karos­se­rie- und Fahr­zeug­tech­nik bie­tet eine qua­li­fi­zier­te Wei­ter­bil­dung für Maler und Lackie­rer, Karos­se­rie­bau­er, Elek­tro­ni­ker, Mecha­tro­ni­ker, Mecha­ni­ker, Metall­bau­er, Pro­dukt­de­si­gner, Tech­ni­sche Zeich­ner usw. an.

Wer die Abschluss­prü­fung in der Fach­schu­le bestan­den hat, ist berech­tigt, die Berufs­be­zeich­nung »Staat­lich geprüfte/r Techniker/in« zu füh­ren.
Mit der Zulas­sung zum zwei­ten Aus­bil­dungs­ab­schnitt der Fach­schu­le wird Stu­die­ren­den, die bei der Auf­nah­me in die Zwei­jäh­ri­ge Fach­schu­le den Haupt­schul­ab­schluss oder einen gleich­wer­ti­gen Abschluss nach­wei­sen, der Mitt­le­re Abschluss (Real­schul­ab­schluss) zuer­kannt, wenn sie in den Fächern Deutsch und Eng­lisch min­des­tens aus­rei­chen­de Leis­tun­gen erreichen.

Mit Bestehen der Abschluss­prü­fung der Fach­schu­le wird Stu­die­ren­den, die den Mitt­le­ren Abschluss mit der Zulas­sung zum zwei­ten Aus­bil­dungs­ab­schnitt erhal­ten haben oder einen Mitt­le­ren Abschluss oder gleich­wer­ti­gen Abschluss nach­wei­sen, die Fach­hoch­schul­rei­fe zuer­kannt, wenn sie die FOS-Abschluss­prü­fung in Mathe­ma­tik (Wahl­pflicht­un­ter­richt) erfolg­reich bestehen und in den Fächern Deutsch und Eng­lisch eben­falls min­des­tens aus­rei­chen­de Leis­tun­gen erreichen.

Stu­die­ren­de der Fach­schu­le kön­nen nach erfolg­rei­cher Teil­nah­me am Unter­richt in den Fächern Berufs- und Arbeits­päd­ago­gik I und II durch eine Zusatz­prü­fung den Nach­weis erbrin­gen, dass sie über die berufs- und arbeits­päd­ago­gi­sche Eig­nung für die Berufs­aus­bil­dung nach § 30 BBiG verfügen.

Staatlich geprüfte Techniker selbständig im Handwerkt

Zum 1. April 2005 wur­de die Hand­werks­ord­nung (HWO) durch das Berufs­bil­dungs­re­form­ge­setz geän­dert. Die­se Ände­rung eröff­net nach der Reform der Hand­werks­ord­nung aus dem Jah­re 2003 nun auch Per­so­nen mit höher­wer­ti­gen Abschlüs­sen die direk­te Ein­tra­gung in die Hand­werks­rol­le für zulas­sungs­pflich­ti­ge Gewer­be (Anla­ge A zur Hand­werks­ord­nung). Staat­lich geprüf­te Tech­ni­ker und Inge­nieu­re wer­den ohne wei­te­ren Pra­xis­nach­weis direkt in die Hand­werks­rol­le ein­ge­tra­gen. Aller­dings zählt der inhalt­li­che Schwer­punkt der Tech­nik­erfort­bil­dung bzw. des Inge­nieur­stu­di­ums, bestimm­te Beru­fe sind bestimm­ten stu­dier­ten Fach­rich­tun­gen zuge­ord­net. (sie­he HWO § 7, Absatz 2)

Zugang zu den Hochschulen für Meister und Staatlich geprüfte Techniker

Am 06.03.2009 hat die Kul­tus­mi­nis­ter­kon­fe­renz den Beschluss »Hoch­schul­zu­gang für beruf­lich qua­li­fi­zier­te Bewer­ber ohne schu­li­sche Hoch­schul­zu­gangs­be­rech­ti­gung« ver­ab­schie­det. Die­ser Beschluss eröff­net den Inha­bern beruf­li­cher Auf­stiegs­fort­bil­dun­gen (Meis­ter, Staat­lich geprüf­te Tech­ni­ker) den all­ge­mei­nen Hoch­schul­zu­gang, gleich­wer­tig dem Abitur.

Mitt­ler­wei­le besteht in allen Län­dern der Bun­des­re­pu­blik die Mög­lich­keit des Hoch­schul­zu­gangs für beruf­lich Qua­li­fi­zier­te, d. h. für Meis­ter und Staat­lich geprüf­te Tech­ni­ker ohne Abitur bzw. ohne Fach­hoch­schul­rei­fe, wobei  der Hoch­schul­zu­gang an unter­schied­li­che län­der­spe­zi­fi­scher Vor­aus­set­zun­gen gebun­den ist.

Mehr Infor­ma­tio­nen zum Hoch­schul­zu­gang für Tech­ni­ker fin­den Sie hier!

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