Aufnahme

Die Auf­nah­me in die Zwei­jäh­ri­ge Tech­ni­ker­schu­le in Voll­zeit- oder Teil­zeit­form setzt voraus

  • das Abschluss­zeug­nis der Berufs­schu­le oder ein als gleich­wer­tig aner­kann­tes Zeugnis,
  • die Abschluss­prü­fung in einem für die jewei­li­ge Fach­rich­tung ein­schlä­gi­gen Ausbildungsberuf,
  • eine ent­spre­chen­de Berufs­tä­tig­keit von min­des­tens einem Jahr vor Ein­tritt in die Vollzeitform,
  • in Teil­zeit­form kann die erfor­der­li­che beruf­li­che Tätig­keit wäh­rend der Fach­schul­aus­bil­dung erbracht werden.

Bewer­be­rin­nen oder Bewer­ber, die kei­ne erfolg­rei­che ein­schlä­gi­ge Berufs­aus­bil­dung mit Fach­ar­bei­ter­brief und Abschluss­zeug­nis der Berufs­schu­le nach­wei­sen kön­nen, kön­nen, sofern sie eine min­des­tens fünf­jäh­ri­ge ein­schlä­gi­ge beruf­li­che Tätig­keit nach­wei­sen, in die Fach­schu­le auf­ge­nom­men wer­den, wenn sie in einer Fest­stel­lungs­prü­fung an einer beruf­li­chen Schu­le ihre fach­li­che Eig­nung nach­wei­sen. Die Fest­stel­lungs­prü­fung wird von der beruf­li­chen Schu­le durch­ge­führt, an der die Auf­nah­me bean­tragt wird.

Über die Auf­nah­me von Bewer­be­rin­nen und Bewer­bern ent­schei­det die auf­neh­men­de Schu­le. Über die Auf­nah­me von Bewer­be­rin­nen und Bewer­bern mit Vor­bil­dungs­nach­wei­sen, die außer­halb des Gel­tungs­be­reichs des Grund­ge­set­zes erwor­ben wur­den, ent­schei­det das zustän­di­ge Staat­li­che Schulamt.

Die Ent­schei­dung wird der Bewer­be­rin oder dem Bewer­ber schrift­lich mitgeteilt.

Kri­te­ri­en für die Posi­tio­nie­rung im Auf­nah­meran­king sind:

  • Gesamt­no­te der Gesel­len- bzw. Facharbeiterprüfung
  • Gesamt­no­te des Abschluss­zeug­nis­ses der Berufsschule
  • Anzahl der berufs­tä­ti­gen Jah­re im ein­schlä­gi­gen Beruf (Berufs­er­fah­rung)
  • War­te­zeit (wie­der­hol­te Bewerbungen)