Erwerb der Fachhochschulreife während der Berufsausbildung
Berufsschülerinnen und Berufsschüler, die das Abschlusszeugnis der Berufsschule erwerben, erhalten einen der Fachhochschulreife gleichwertigen Abschluss zuerkannt, wenn sie mindestens die folgenden Voraussetzungen erfüllen:
- Nachweis des mittleren Abschlusses oder Vorlage des Versetzungszeugnisses der Jahrgangsstufe 9 des verkürzten gymnasialen Bildungsganges in die Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe oder eines gleichwertigen Bildungsabschlusses beim Eintritt in die Berufsschule und
- Abschlusszeugnis der Berufsschule mit einer Gesamtnote von mindestens 3,0 und
- regelmäßige Teilnahme an folgendem Zusatzunterricht.
- Die Teilnahme am Zusatzunterricht setzt voraus, dass die Schülerin oder der Schüler entweder im letzten Zeugnis der Schule, in der sie oder er den mittleren Abschluss erzielt hat, mindestens befriedigende Leistungen in zwei der Fächer Mathematik, Deutsch und Englisch nachweist, wobei in keinem der genannten Fächer die Leistung schlechter als „ausreichend“ sein darf oder die Versetzung in die Klasse 11 der Oberstufe nachweist.
- Bestehen der Abschlussprüfung mit mindestens ausreichenden Leistungen in allen Prüfungsfächern (Deutsch, Englisch, Mathematik). Eine mangelhafte Leistung in einem Fach kann durch eine gute Leistung in einem anderen Fach bzw. durch befriedigende Leistungen in den beiden anderen Fächern ausgeglichen werden.
Der Zusatzunterricht wird für den gesamten Landkreis Fulda an der Richard-Müller-Schule durchgeführt.
Beginn: November
Unterrichtstage: Dienstag und Donnerstag ab 18:00 Uhr
Dauer: 2 Jahre
Unterricht:
• 240 Stunden Deutsch und Englisch
• 200 Stunden Mathematik
• 40 Stunden Physik