G8-Schüler

Mittlerer Bildungsabschluss für G8-Gymnasiasten
  • Schü­le­rin­nen und Schü­ler aus dem ver­kürz­ten gym­na­sia­len Bil­dungs­gang, die ein Ver­set­zungs­zeug­nis in die Ein­füh­rungs­pha­se einer öffent­li­chen oder staat­lich aner­kann­ten gym­na­sia­len Ober­stu­fe vor­wei­sen, erhal­ten mit Abschluss des ers­ten Aus­bil­dungs­jah­res ein Zeug­nis, wel­ches dem mitt­le­ren Abschluss gleich­ge­stellt ist.
    Die Gleich­stel­lung wird im Zeug­nis unter Bemer­kun­gen auf­ge­führt und beinhal­tet den Wortlaut
    Die­ses Zeug­nis ent­spricht in Ver­bin­dung mit dem Ver­set­zungs­zeug­nis in die Ein­füh­rungs­pha­se einer öffent­li­chen oder staat­lich aner­kann­ten gym­na­sia­len Ober­stu­fe dem mitt­le­ren Abschluss.
  • Im Fal­le der Aus­stel­lung eines Abgangs­zeug­nis­ses am Ende des ers­ten Aus­bil­dungs­jah­res kön­nen Schü­le­rin­nen und Schü­ler aus einem ver­kürz­ten gym­na­sia­len Bil­dungs­gang, die ein Ver­set­zungs­zeug­nis in die Ein­füh­rungs­pha­se einer öffent­li­chen oder staat­lich aner­kann­ten gym­na­sia­len Ober­stu­fe vor­wei­sen, auf Antrag Abgangs­zeug­nis erhal­ten, wel­ches dem mitt­le­ren Abschluss gleich­ge­stellt ist.