Hauptschulabschluss

Berufs­schü­le­rin­nen und Berufs­schü­lern, die das Abschluss­zeug­nis der Berufs­schu­le erwer­ben, erhal­ten einen dem Haupt­schul­ab­schluss gleich­wer­ti­gen Abschluss zuer­kannt, wenn sie min­des­tens das Abgangs­zeug­nis der Klas­se 8 einer all­ge­mein bil­den­den Schu­le nach­wei­sen. In das Abschluss­zeug­nis der Berufs­schu­le ist in die­sen Fäl­len fol­gen­der Zusatz aufzunehmen:
»Die­ses Zeug­nis ist dem Abschluss der Haupt­schu­le gleichwertig.«