Fachhochschulreife

Erwerb der Fachhochschulreife während der Berufsausbildung

Berufs­schü­le­rin­nen und Berufs­schü­ler, die das Abschluss­zeug­nis der Berufs­schu­le erwer­ben, erhal­ten einen der Fach­hoch­schul­rei­fe gleich­wer­ti­gen Abschluss zuer­kannt, wenn sie min­des­tens die fol­gen­den Vor­aus­set­zun­gen erfüllen:

  1. Nach­weis des mitt­le­ren Abschlus­ses oder Vor­la­ge des Ver­set­zungs­zeug­nis­ses der Jahr­gangs­stu­fe 9 des ver­kürz­ten gym­na­sia­len Bil­dungs­gan­ges in die Ein­füh­rungs­pha­se der gym­na­sia­len Ober­stu­fe oder eines gleich­wer­ti­gen Bil­dungs­ab­schlus­ses beim Ein­tritt in die Berufs­schu­le und
  2. Abschluss­zeug­nis der Berufs­schu­le mit einer Gesamt­no­te von min­des­tens 3,0 und
  3. regel­mä­ßi­ge Teil­nah­me an fol­gen­dem Zusatzunterricht.
  4. Die Teil­nah­me am Zusatz­un­ter­richt setzt vor­aus, dass die Schü­le­rin oder der Schü­ler ent­we­der im letz­ten Zeug­nis der Schu­le, in der sie oder er den mitt­le­ren Abschluss erzielt hat, min­des­tens befrie­di­gen­de Leis­tun­gen in zwei der Fächer Mathe­ma­tik, Deutsch und Eng­lisch nach­weist, wobei in kei­nem der genann­ten Fächer die Leis­tung schlech­ter als „aus­rei­chend“ sein darf oder die Ver­set­zung in die Klas­se 11 der Ober­stu­fe nachweist.
  5. Bestehen der Abschluss­prü­fung mit min­des­tens aus­rei­chen­den Leis­tun­gen in allen Prü­fungs­fä­chern (Deutsch, Eng­lisch, Mathe­ma­tik). Eine man­gel­haf­te Leis­tung in einem Fach kann durch eine gute Leis­tung in einem ande­ren Fach bzw. durch befrie­di­gen­de Leis­tun­gen in den bei­den ande­ren Fächern aus­ge­gli­chen werden.

Der Zusatz­un­ter­richt wird für den gesam­ten Land­kreis Ful­da an der Richard-Mül­ler-Schu­le durchgeführt.

Beginn: Novem­ber
Unter­richts­ta­ge: Diens­tag und Don­ners­tag ab 18:00 Uhr
Dau­er: 2 Jah­re
Unterricht:
• 240 Stun­den Deutsch und Englisch
• 200 Stun­den Mathematik
• 40 Stun­den Physik