Berufsschülerinnen und Berufsschüler mit Ausbildungsverhältnis erhalten einen dem mittleren Abschluss gleichwertigen Abschluss zuerkannt, wenn sie
- den Hauptschulabschluss oder einen gleichwertigen Bildungsstand nachweisen,
- a) entweder mindestens fünf Jahre Unterricht in einer Fremdsprache, in der Regel Englisch, mit befriedigenden Leistungen abgeschlossen haben oder im Verlauf des Berufsschulbesuchs abschließen oder
b) an mindestens 240 Stunden Englischunterricht während ihres Berufsschulbesuchs teilnehmen und diesen Wahlunterricht, der zu benoten ist, mit mindestens befriedigenden Leistungen abschließen - einen mindestens 80 Stunden umfassenden Unterricht im Fach Deutsch / Fremdsprache mit mindestens ausreichenden Leistungen abschließen,
- im Abschlusszeugnis der Berufsschule eine Gesamtnote von mindestens 3,0 erreicht wird und
- die Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf von mindestens zweijähriger Ausbildungsdauer bestanden haben.
In das Abschlusszeugnis der Berufsschule ist folgender Vermerk aufzunehmen:
Dieses Zeugnis ist dem mittleren Abschluss gleichwertig.