Anmeldung

Die Eltern oder die voll­jäh­ri­gen Schü­le­rin­nen und Schü­ler rich­ten bis spä­tes­tens zwei Wochen nach Beginn des zwei­ten Schul­halb­jah­res einen schrift­li­chen Antrag über die abge­ben­de Schu­le an die Schul­lei­tung der auf­neh­men­den Schu­le.
Die Schul­lei­tung der abge­ben­den Schu­le reicht den Antrag bis zum 1. März wei­ter und fügt ihm eine Eig­nungs­fest­stel­lung bei, über die von der Kon­fe­renz der die Schü­le­rin­nen und Schü­ler unter­rich­ten­den Lehr­kräf­te ent­schie­den wur­de. Die auf­neh­men­de Schu­le teilt den Eltern oder den voll­jäh­ri­gen Schü­le­rin­nen und Schü­ler schrift­lich bis spä­tes­tens zum 1. Mai mit, dass die Auf­nah­me erfolgt, wenn die Vor­aus­set­zun­gen am Ende des Schul­jah­res erfüllt sind.
Die Bewer­ber erhal­ten in der Regel eine vor­läu­fi­ge Auf­nah­me­zu­sa­ge, sofern die Auf­nah­me­ka­pa­zi­tät dies zulässt.
Die end­gül­ti­ge Auf­nah­me kann erst nach Vor­la­ge des qua­li­fi­zie­ren­den Abschluss­zeug­nis­ses bzw. des Ver­set­zungs­zeug­nis­ses in die gym­na­sia­le Ober­stu­fe erfolgen.

Hin­weis: Eig­nungs­fest­stel­lung nur für Schü­le­rin­nen und Schü­ler mit mitt­le­rem Abschluss. (Nicht für Schü­le­rin­nen und Schü­ler aus dem Gymnasium)