Die Anmeldung erfolgt durch die bisher besuchte Schule bis spätestens 31. März. Der Anmeldung sind ein Bewerbungsschreiben, das letzte Halbjahreszeugnis in beglaubigter Abschrift oder beglaubigter Fotokopie und das Eignungsgutachten, unter Angabe des in Frage kommenden Schwerpunktes beizufügen. Über die Aufnahme entscheidet der Schulleiter. Die Entscheidung über die vorläufige Aufnahme wird der Bewerberin oder dem Bewerber schriftlich bis spätestens 15. Mai mitgeteilt. Die endgültige Entscheidung über die Aufnahme wird erst bei Vorlage des Zeugnisses über den Hauptschulabschluss getroffen. Das Zeugnis über den Hauptschulabschluss muss spätestens eine Woche nach Ausstellung bei der aufnehmenden Schule vorgelegt werden.