Eignungstest für Gestaltung

Gem. § 5 Abs. 7 der o.g. Ver­ord­nung für die Fach­ober­schu­len im Lan­de Hes­sen, ist die Auf­nah­me in die Fach­ober­schu­le der Fach­rich­tung Gestal­tung noch vom Ergeb­nis eines zusätz­li­chen fach­spe­zi­fi­schen Eig­nungs­tests abhängig. 

Erzielt der/die Bewerber/in im fach­spe­zi­fi­schen Eig­nungs­test min­des­tens befrie­di­gen­de Leis­tun­gen und erfüllt er/sie alle übri­gen Vor­aus­set­zun­gen, so kann er/sie in die Fach­ober­schu­le der Fach­rich­tung Gestal­tung auf­ge­nom­men werden.

Um einen Über­blick über Ihre bis­he­ri­gen Zei­chen- bzw. Gestal­tungs­tä­tig­kei­ten zu bekom­men, sind vorzulegen:

  • Zehn freie künst­le­ri­sche Arbei­ten, For­mat DIN A3, z.B. Zeich­nung, Col­la­ge, Bild, Fotoarbeit…etc.
  • Die aus­ge­ar­bei­te­te Hausaufgabe 
  • Unter­schrie­be­ne Eigen­stän­dig­keits­er­klä­rung über die selb­stän­dig ange­fer­tig­ten Arbeiten

Um Sie und Ihre Map­pe vor­zu­be­rei­ten bera­ten wir Sie vor dem Ein­rei­chen Ihrer Map­pe mit Ihren eigen­stän­di­gen Gestaltungsarbeiten.

Bera­tung am durchUhr­zeitRaum
12.12.2024Herr Land­grafthomas.landgraf@fbs-fd.de
(Mobil: 0171–2018437)
17.00 – 19.00 Uhr02.99
29.01.2025Frau Fron­eck-Kra­merandrea.froneck-kramer@fbs-fd.de14.00 – 16.00 Uhr02.92

Ort der Map­pen­be­ra­tung:
2. Unter­ge­schoss im Haus B, der Raum ist gekenn­zeich­net und ein­fach zu finden.

Bit­te bringt zur Map­pen­be­ra­tung eige­ne künst­le­ri­sche Arbei­ten, z.B. Skiz­zen­hef­te, Zeich­nun­gen, Fotos, Col­la­gen, Male­rei­en, … mit, über die wir dann gemein­sam spre­chen kön­nen. Im per­sön­li­chen Gespräch erhal­tet Ihr wert­vol­le Tipps und Anre­gun­gen für wei­te­re gestal­te­ri­sche Arbei­ten und außer­dem, wel­chen Umfang und Inhalt Eure Map­pe haben sollte.

Nach Ihrer Anmel­dung mit den erfor­der­li­chen Unter­la­gen erhal­ten Sie pos­ta­lisch alle wei­te­ren Infor­ma­tio­nen zur Durch­füh­rung des Eignungstests.