Gem. § 5 Abs. 7 der o.g. Verordnung für die Fachoberschulen im Lande Hessen, ist die Aufnahme in die Fachoberschule der Fachrichtung Gestaltung noch vom Ergebnis eines zusätzlichen fachspezifischen Eignungstests abhängig.
Erzielt der/die Bewerber/in im fachspezifischen Eignungstest mindestens befriedigende Leistungen und erfüllt er/sie alle übrigen Voraussetzungen, so kann er/sie in die Fachoberschule der Fachrichtung Gestaltung aufgenommen werden.
Um einen Überblick über Ihre bisherigen Zeichen- bzw. Gestaltungstätigkeiten zu bekommen, sind vorzulegen:
- Zehn freie künstlerische Arbeiten, Format DIN A3, z.B. Zeichnung, Collage, Bild, Fotoarbeit…etc.
- Die ausgearbeitete Hausaufgabe
- Unterschriebene Eigenständigkeitserklärung über die selbständig angefertigten Arbeiten
Ausnahmeregelung für den fachspezifischen Eignungstest FOS-Gestaltung 2022
Aufgrund der anhaltenden Corona-Pandemie können wir den fachspezifischen Eignungstest nicht in Präsenz durchführen.
Nach Ihrer Anmeldung mit den erforderlichen Unterlagen erhalten Sie postalisch alle weiteren Informationen zur Durchführung des Eignungstests.