Feststellungsprüfung

Bewer­ber, bei denen die Unter­bre­chung des Schul­be­su­ches ein Jahr über­steigt, haben sich einer Fest­stel­lungs­prü­fung zu unter­zie­hen. Der Besuch der Berufs­schu­le, die Absol­vie­rung eines sozia­len oder öko­lo­gi­schen Jah­res oder die Wahr­neh­mung des Erzie­hungs­ur­lau­bes gel­ten nicht als Unterbrechnung.

Infor­ma­tio­nen zur Feststellungsprüfung

Die Fest­stel­lungs­prü­fung wird von der Fer­di­nand-Braun-Schu­le durch­ge­führt. Sie erstreckt sich auf schrift­li­che Arbei­ten in Deutsch, Eng­lisch und Mathematik.

Die Arbeits­zeit beträgt für die drei schrift­li­chen Arbei­ten min­des­tens vier, höchs­tens sechs Zeit­stun­den. Durch das Aus­wahl­ver­fah­ren soll fest­ge­stellt wer­den, ob eine erfolg­rei­che Mit­ar­beit in der Fach­ober­schu­le erwar­tet wer­den kann.

Deutsch
Gegen­stand der Fest­stel­lungs­prü­fung im Fach Deutsch ist die Anfer­ti­gung einer schrift­li­chen Arbeit, in der die Beherr­schung stan­dard­sprach­li­cher Normen
(Recht­schrei­bung, Zei­chen­set­zung, Gram­ma­tik, Aus­druck) sowie die Fähig­keit zum Text­ver­ständ­nis und zur Text­ana­ly­se über­prüft werden.
Als Grund­la­ge der schrift­li­chen Arbeit dient ent­we­der ein Sach­text (Zei­tungs­ar­ti­kel, Rede­text etc.) oder ein lite­ra­ri­scher Text (z.B. eine Kurz­ge­schich­te oder ein Roman­aus­schnitt), der gemäß einer vor­ge­ge­be­nen Auf­ga­ben­stel­lung zu ana­ly­sie­ren bzw. zu inter­pre­tie­ren ist.

Eng­lisch
Vor­aus­set­zun­gen für den Unter­richt im 1. und 2. Aus­bil­dungs­ab­schnitt der Fach­ober­schu­le und des­halb mög­li­che Inhal­te der Ãœber­prü­fung im Aus­wahl­ver­fah­ren sind:

  • Beherr­schung eines Grund­wort­schat­zes von ca. 1000 – 1500 Wör­tern ein­schließ­lich, rich­ti­ger Aus­spra­che und Schreibweise
  • Ãœber­prü­fung des Ver­ständ­nis­ses eines eng­li­schen Tex­tes durch Beant­wor­tung von Fra­gen oder true/­fal­se-Ant­wor­ten oder Auswahlantworten
  • kur­ze, gelenk­te, frei for­mu­lier­te Äuße­run­gen zu einem Sachverhalt
  • Auf­ga­ben zur Ãœber­prü­fung der Gram­ma­tik- und Strukturenkenntnisse

Mathe­ma­tik
Im Fach Mathe­ma­tik wer­den fol­gen­de Grund­kennt­nis­se als erfor­der­lich angesehen:

  • Rech­nen mit reel­len Zah­len, Poten­zen und Wur­zeln, Bino­mi­sche Formeln
  • Glei­chun­gen und Unglei­chun­gen 1. Gra­des, Bruchgleichungen
  • Glei­chun­gen 2. Grades
  • Flä­chen­be­rech­nung gerad­li­nig begrenz­ter Flä­chen, sowie Kreis­flä­chen, Volumenberechnung
  • Glei­chungs­sys­te­me  mit 2 Variablen
  • linea­re und qua­dra­ti­sche Funktionen
  • Strah­len­sät­ze, Pythagoras