An der Ferdinand-Braun-Schule in Fulda fand nach den Herbstferien aufgrund des hohen Interesses der Schülerinnen und Schüler zwei Veranstaltungen des Polizeipräsidiums Osthessen zum Thema „Polizeiliche Prävention in der Schule – Sensibilisierung und Nachbereitung“ statt. Nach der Begrüßung durch die Schulleiterin Frau OStDin Ulrike Vogler, übernahmen Frau Diana Kalbfleisch, Zentrale Jugendkoordinatorin, sowie Herr Christian Diegelmann, wissenschaftlicher Mitarbeiter beim Polizeipräsidium Osthessen die Vorstellung und Leitung der Veranstaltung.
Herr Diegelmann startete die Veranstaltung mit der Vorstellung des Vortragsthemas, nämlich Politisch Motivierte Kriminalität (PMK) und somit mit dem Ansprechen der Bereiche Rechtsextremismus, Linksextremismus und religiöser Extremismus. Im Verlauf seines Vortrags ging er auf verschiedene Aspekte wie extremistische Ideologien, Rassismus, Islamismus, Nationalsozialismus, Antisemitismus oder Queerfeindlichkeit ein. Er hob hervor, dass sich das Aufkommen entsprechender Straftaten in den vergangenen fünf Jahren nahezu verdoppelt habe. Etwa ein Drittel dieser Taten werde über das Internet begangen.
Anhand der Themen NS-Verherrlichung an Schulen sowie gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit diskutierte Herr Diegelmann mit den Schülerinnen und Schülern über die grundlegenden Gedanken und deren Bedeutung für Schule und Gesellschaft. Im Anschluss stellte er strafbare Kennzeichen, Parolen und Symbole vor, die im öffentlichen Raum verboten sind, und erläuterte, wie diese in den sozialen Medien als sogenannte „Ermöglichungsräume“ genutzt werden. Anhand von Beispielen aus der Lebenswelt der Jugendlichen, etwa durch Musikvideos von Gruppen oder durch verbotene Zeichen auf Kleidung, Aufkleber oder Fahnen, verdeutlichte er die Relevanz des Themas.
Er machte deutlich, dass es auch im direkten Umfeld der Schülerinnen und Schüler zu strafbaren Handlungen kommt, teils bewusst, oft auch unbewusst.
Im Anschluss sprach Frau Kalbfleisch über Themen wie Grenzüberschreitungen, Strafanzeigen und Ermittlungsverfahren. Sie erläuterte die möglichen Beweggründe für solche Straftaten wie Anonymität, Provokation oder äußere Einflüsse und machte noch einmal bewusst, dass Jugendliche ab 14 Jahren strafmündig sind und dass Straftaten für fünf Jahre im polizeiliches Datensystem gespeichert werden, wodurch sich Jugendliche schnell ihre berufliche Laufbahn verbauen könnten. Außerdem erklärte sie den Ablauf der Strafverfolgung und stellte verschiedene Anlaufstellen vor, an die sich Schülerinnen und Schüler im Falle einer Kenntnis solcher Taten wenden können – sowohl schulinterne als auch außerschulische.
Zum Abschluss der Veranstaltung wurden zahlreiche offene Fragen der Schülerinnen und Schüler durch die beiden Referenten beantwortet. In der Summe konnten durch die zwei Veranstaltungen über 500 Schülerinnen und Schüler mit ihren Lehrkräften sensibilisiert und ein wichtiger Beitrag zur Demokratiebildung und Extremismusprävention geleistet werden.




































